Wichtig: Bitte den genauen Achsabstand zwischen letzter Achse, Zugmaschine und erster Achse Auflieger genau benennen, da die Polizeikontrollen hierbei sehr genau sind und bei falschen Achsabständen die Genehmigung ungültig wird.
Fahrzeugpapiere, gültige §70 Ausnahmegenehmigung und das dazugehörige TÜV-Gutachten bitte mitschicken.